Barrierefreies Wohnen: Neue Fördergelder für Senioren im Saarland!

Am 19.07.2025 diskutieren Minister Jost und Gloden in Luxemburg wichtige Themen wie den Landesentwicklungsplan und barrierefreien Wohnraum.
Am 19.07.2025 diskutieren Minister Jost und Gloden in Luxemburg wichtige Themen wie den Landesentwicklungsplan und barrierefreien Wohnraum. (Symbolbild/MS)

Saarbrücken, Deutschland - Am 19. Juli 2025 diskutierten die Innenminister Jost und Gloden in Luxemburg über verschiedene Themen, die die Landesentwicklung betreffen. In den Gesprächen standen unter anderem der Landesentwicklungsplan sowie die Nordsaarlandklinik auf der Agenda, wie die ARD berichtet. Diese Treffen sind Teil einer Serie von Sommergesprächen, in denen wichtige politische Themen und deren Auswirkungen auf die Region erörtert werden.

Ein weiteres zentrales Thema ist die aktuelle Situation bei Ford, wo eine Betriebsversammlung stattfindet. Diese Versammlung ist besonders im Zusammenhang mit jüngsten Entscheidungen der EU über Zölle von Bedeutung, die einige Branchen stark betreffen könnten. Die Analyse dieser Entscheidungen wird ebenfalls fortgesetzt, um die Auswirkungen zu bewerten.

Förderprogramm für barrierefreie Wohnungen

In einer weiteren Initiative hat die Landesregierung das Förderprogramm zur Anpassung von Wohnraum für ältere Menschen und Personen mit besonderen Bedürfnissen bis Ende 2025 verlängert. Das Programm, das 2017 ins Leben gerufen wurde, verzeichnete bisher über 4.100 Anträge. Davon wurden etwa 2.400 bewilligt, was zeigt, wie wichtig diese Maßnahmen für die Bürger sind. Das Fördervolumen beläuft sich auf 12,7 Millionen Euro, von denen bereits mehr als 11,8 Millionen Euro ausgezahlt wurden, wie das Ministerium des Saarlandes berichtet.

Die Zuschüsse sind für Menschen mit bestimmten Merkzeichen oder Pflegegraden besonders vorteilhaft. Diese können bis zu 50 Prozent der Kosten für barrierefreie Wohnungen oder Einzelmaßnahmen erhalten. Der maximale Zuschuss für barrierefreie Wohnungen beträgt bis zu 11.250 Euro. Für Menschen über 60 Jahre liegt der Zuschuss bei maximal 7.500 Euro für Wohnungen sowie bis zu 5.000 Euro für Einzelmaßnahmen und zielt darauf ab, ein selbstbestimmtes Leben in der gewohnten Umgebung zu ermöglichen.

Soziale Wohnraumförderung

Die Einkommensgrenzen für die soziale Wohnraumförderung sind klar definiert: Für einen 2-Personen-Haushalt liegt die Grenze bei 48.000 Euro, während sie für eine Einzelperson bei 32.000 Euro liegt.maßnahmen zur Barrierefreiheit in Eigentum befindlichen Einfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen werden gefördert. Mietwohnungen sind von dieser Förderung ausgeschlossen. Sollten Interessierte einen Pflegegrad haben, ist es notwendig, einen Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bei der zuständigen Pflegekasse zu stellen.

Für weitere Informationen und Antragsrichtlinien steht die Webseite des Saarlandes zur Verfügung. Die laufenden Programme und Gespräche unterstreichen das Engagement der Landesregierung, den Bedürfnissen ihrer Bürger gerecht zu werden und gleichzeitig wirtschaftliche Herausforderungen zu meistern.

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Ort Saarbrücken, Deutschland
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