BGH hebt Tagessatzhöhe auf: Neue Chance für verurteilten Nötiger!

Homburg, Deutschland - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Beschluss vom 24. April 2025 das Urteil des Landgerichts Köln teilweise aufgehoben. Das Urteil betrifft einen Angeklagten, der wegen versuchter Nötigung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 80 Euro verurteilt wurde. Die Revision des Angeklagten, die sich ausschließlich auf die Höhe des Tagessatzes bezog, war erfolgreich. Dies berichtet anwalt.de.
Der Angeklagte ist bekannt für seine wiederholten Vorstrafen und ist ein gelegentlicher Konsument von Crack. Er wurde am 16. April 2024 aus der Haft entlassen und verband seine Strafe mit einer Hoffnung auf neue Einkommensquellen. Er gab an, durch Gelegenheitsarbeiten im Bereich der Schweißtechnik ein monatliches Einkommen von rund 2.500 Euro erzielen zu wollen. Das Landgericht Köln hielt diese Angaben für glaubhaft und setzte die Tagessatzhöhe entsprechend fest.
Fehlende Beweise führen zur Aufhebung
Der BGH kritisierte jedoch, dass die Feststellungen zur Einkommenshöhe des Angeklagten nicht ausreichend dokumentiert oder nachvollziehbar sind. Nach § 40 Abs. 2 StGB richtet sich die Tagessatzhöhe nach dem Nettoeinkommen des Täters zum Zeitpunkt der Entscheidung. Künftige Einkünfte dürfen nur berücksichtigt werden, wenn sie mit hinreichender Sicherheit zu erwarten sind und dauerhaft bestehen. Im vorliegenden Fall mangelte es an konkreten Anhaltspunkten für die Annahme eines Nettoeinkommens in der angegebenen Höhe, was zu einer Aufhebung des Ausspruchs über die Tagessatzhöhe führte. Das Verfahren wurde zur neuen Verhandlung an das Amtsgericht Köln verwiesen, was die Notwendigkeit unterstreicht, die finanziellen Verhältnisse des Angeklagten klarer zu erfassen, wie nwb.de hervorhebt.
Die unklare Situation über die Art der Tätigkeit des Angeklagten, ob selbständig oder abhängig, sowie die Berücksichtigung von Einkommensbestandteilen und Abzügen, spielte ebenfalls eine wesentliche Rolle. Obwohl der Angeklagte 1997 eine Umschulung zum Konstruktionsmechaniker absolvierte und von 2010 bis 2022 ein Kleingewerbe für Schweißarbeiten betrieb, hat er seit Januar 2022 keine geregelte Tätigkeit mehr ausgeübt.
Die rechtlichen Implikationen
Der BGH machte deutlich, dass die Festlegung der Tagessatzhöhe ein wertender Akt richterlicher Strafzumessung ist. Die Festsetzungen durch das Landgericht waren aus rechtlicher Sicht nicht ausreichend begründet. Daraus ergibt sich, dass die erwähnte Tagessatzhöhe von 80 Euro nicht gerechtfertigt war, da die finanziellen und persönlichen Verhältnisse des Angeklagten nicht korrekt in das Urteil eingeflossen sind. Diese Entscheidung wirft grundlegende Fragen zur Handhabung von Geldstrafen und den Kriterien bei deren Festlegung auf.
Im Kontext der Reformen im Strafrecht wird deutlich, dass Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Festsetzung von Geldstrafen unabdingbar sind, um sowohl den Rechtsstaat zu wahren als auch den Grundsatz der individuellen Strafzumessung zu erfüllen.
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Ort | Homburg, Deutschland |
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