Saarland steht still: Acht Tage kein Fernverkehr wegen Bauarbeiten!

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Wegen Bauprojekten der Deutschen Bahn sind vom 28.05.2025 an Fernverkehrsverbindungen im Saarland betroffen.

Wegen Bauprojekten der Deutschen Bahn sind vom 28.05.2025 an Fernverkehrsverbindungen im Saarland betroffen.
Wegen Bauprojekten der Deutschen Bahn sind vom 28.05.2025 an Fernverkehrsverbindungen im Saarland betroffen.

Saarland steht still: Acht Tage kein Fernverkehr wegen Bauarbeiten!

Die Deutsche Bahn (DB) steht vor einer herausfordernden Phase, die Reisende im Saarland betrifft. Aufgrund umfangreicher Bauprojekte zur Aufholung eines Investitionsstaus werden zahlreiche Strecken gekappt. Insbesondere die Verbindungen von und nach Paris, Berlin, Graz sowie Stuttgart sind betroffen. Reisende müssen sich auf einen gänzlichen Ausfall im Fernverkehr einstellen, was durch einen Sprecher der DB bestätigt wurde.

Das aktuelle Bauvorhaben ist Teil eines umfassenden Plans, um die Eisenbahninfrastruktur zu modernisieren und auf den neuesten Stand zu bringen. Laut einem Bericht der Saarbrücker Zeitung wurde die Ankündigung dieser Maßnahmen heute, am 28. Mai 2025, veröffentlicht. Die betroffenen Reisenden sollten sich rechtzeitig über alternative Reisemöglichkeiten informieren.

Hintergrund zur Infrastruktur

Die DB investiert umfassend in ihre Infrastruktur. Ein maßgeblicher Bestandteil dieser Investitionen ist das Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG), das die rechtliche Grundlage für die Finanzierung der deutschen Eisenbahninfrastruktur bildet. Im Rahmen der geltenden Gesetze, wie Beispielsweise § 8 BSWAG, werden Bundeszuschüsse für Neubauten und Ersatzinvestitionen bereitgestellt. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass bestehende Schienenwege nicht nur erhalten, sondern auch modernisiert werden.

Die Deutsche Bahn hat in den letzten Jahren mehrere Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen (LuFV) mit dem Bund getroffen, die den Erhalt und die Finanzierung der Schienenwege regeln. Besonders wichtig ist hierbei die LuFV III, die seit dem 1. Januar 2020 in Kraft ist und 17 Kriterien zur Erfolgsmessung umfasst. Nichteinhaltungen werden mit Strafzahlungen geahndet, um die Umsetzung der Maßnahmen zu gewährleisten.

Finanzierungsstruktur und Unterstützung

Für die Projektfinanzierung sind verschiedene Vereinbarungen wie die Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung (BUV) und die Rahmenfinanzierungsvereinbarung (RV 2020) von Bedeutung. Diese traten in Kraft, um Projektkosten zu fördern und die DB wirtschaftlich zu beteiligen. Auch durch das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) erhält die DB Zuschüsse für Aus- und Neubauinvestitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden.

Zusätzlich stellt das EU-Förderprogramm Connecting Europe Facility (CEF) Mittel für infrastrukturelle Maßnahmen bereit. Fördert werden unter anderem Projekte zur Kapazitätserhöhung sowie Lärmschutzmaßnahmen, die für eine umfassende Modernisierung der Schienenwege essentiell sind. Auch hier zeigt sich das Bestreben, die Schieneninfrastruktur auf ein zukunftssicheres Niveau zu bringen.

Insgesamt verfolgt die DB mit diesen Maßnahmen das Ziel, sowohl die Qualität der Verbindungen als auch den Komfort für die Reisenden wesentlich zu verbessern. Dennoch müssen die Reisenden in der Übergangszeit mit erheblichen Einschränkungen und Ausfällen im Fernverkehr rechnen. Weitere Informationen und aktuelle Meldungen zur Situation können auf der Webseite der DB eingesehen werden.