Bebauungsplan Nördlich Stuhlsatzenhaus kippt: Gericht urteilt scharf!
Das Oberverwaltungsgericht Saarland erklärt den Bebauungsplan „Nördlich Stuhlsatzenhaus“ für unwirksam. Warum das Gericht entschied.

Bebauungsplan Nördlich Stuhlsatzenhaus kippt: Gericht urteilt scharf!
Am 9. Oktober 2025 hat der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes den Bebauungsplan „Nördlich Stuhlsatzenhaus“ der Landeshauptstadt Saarbrücken für unwirksam erklärt. Dieser Beschluss wurde aufgrund eines Normenkontrollantrags des BUND Landesverband Saar e.V. gefasst. Die Richter identifizierten mehrere gravierende Mängel im Plan, die eine Durchführung unmöglich machen.
Besonders kritisch wurde die unzureichende Untersuchung der Auswirkungen auf geschützte Arten, insbesondere Fledermaus- und Vogelarten, bewertet. Auch die fehlende Erfassung von holzbewohnenden Käfern, die unter die FFH-Richtlinie fallen, stellte einen erheblichen Mangel dar. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass die geplanten Rodungen einer großen Waldfläche gegen das Verbot der Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 3 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) verstoßen.
Rechtslage und Abwägungsfehler
Das Gericht stellte fest, dass mögliche Verstöße gegen das Tötungsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG in Bezug auf Fledermäuse vorliegen. Insbesondere die vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen in dem Bebauungsplan wurden als unzureichend erachtet. Es konnte außerdem kein Vorliegen einer Ausnahmelage nach § 45 Abs. 7 BNatSchG festgestellt werden, die eine Abweichung von den Artenschutzrechten ermöglichen würde.
Die Richter bemängelten zudem Abwägungsfehler, da die qualifizierte Abwägungs- und Begründungspflicht bei der Inanspruchnahme von Waldflächen nicht erfüllt wurde. In diesem Zusammenhang wurden Zweifel an der Gewichtung der Naturschutzbelange im Vergleich zu den städtebaulichen Gründen für das geplante Mischgebiet laut. Auch die Entwässerungsproblematik wurde nicht ausreichend in ein nachfolgendes Genehmigungsverfahren verlagert, und Klimaschutzbelange wurden von der Planungsgeberin nicht ordnungsgemäß ermittelt.
Eine Revision wurde nicht zugelassen, jedoch besteht die Möglichkeit, beim Bundesverwaltungsgericht eine Nichtzulassungs-Beschwerde einzulegen. Der vollständige Urteilstext wird auf der Homepage des Gerichts veröffentlicht, was eine genauere Einsicht in die rechtlichen Argumente ermöglicht.
Ein Schuss vor den Bug für die Stadtplanung
Diese Entscheidung stellt einen wichtigen Einschnitt in die Planungspraxis der Landeshauptstadt Saarbrücken dar. Sie verdeutlicht, wie entscheidend eine sorgfältige Abwägung von Umwelt- und Naturschutzbelangen in der Bauleitplanung ist. Die Auswirkungen der aktuellen Entscheidung könnten weitreichende Konsequenzen für zukünftige städtebauliche Entscheidungen in der Region haben, insbesondere im Hinblick auf den Schutz von Flora und Fauna.
Der BUND Landesverband Saar e.V. und Umweltschützer sehen diesen Beschluss als wichtigen Erfolg für den Naturschutz und als Signal an die Planer, künftig mehr Augenmerk auf die gesetzlichen Anforderungen zum Schutz von Lebensräumen und Arten zu legen. Diese Entscheidung könnte dazu führen, dass in der Zukunft mehr Ressourcen für die Prüfung von Bebauungsplänen bereitgestellt werden, um die Einhaltung der naturschutzrechtlichen Vorgaben sicherzustellen.