Macrons vierte Reform der Arbeitslosenversicherung: Ein Umbruch steht bevor!

Präsident Macron plant eine vierte Reform der Arbeitslosenversicherung, um bis 2028 Einsparungen von bis zu 4 Milliarden Euro zu erzielen.
Präsident Macron plant eine vierte Reform der Arbeitslosenversicherung, um bis 2028 Einsparungen von bis zu 4 Milliarden Euro zu erzielen. (Symbolbild/MS)

Hassel, Deutschland - Die Reform der Arbeitslosenversicherung unter Präsident Emmanuel Macron steht erneut zur Diskussion, nachdem ein neuer Vorschlag zur Überarbeitung des Systems bekannt gegeben wurde. Bereits zuvor wurden unter seiner Ära in sechs Jahren insgesamt vier Reformen eingeführt, die die Bedingungen für Arbeitslose stetig verschärften. Wie Liberation berichtet, sollen die neuen Regelungen bis 2028 in Kraft treten, nachdem die sozialen Partner zunächst dachten, die Kontrolle über die Verwaltung der Arbeitslosigkeit zurückgewonnen zu haben.

Im Mittelpunkt der aktuellen Reformpläne steht das Ziel, jährlich zwischen 2 und 2,5 Milliarden Euro ab 2026 einzusparen, mit einer langfristigen Vision von 4 Milliarden Euro jährlich bis 2030. Premierminister François Bayrou hat die sozialen Partner zu Gesprächen eingeladen, um die neuen Bedingungen auszuarbeiten. In einem kürzlich vorgelegten Dokument, dem „lettre de cadrage“, wird jedoch auch angedeutet, dass die Regierung bei einem Scheitern der Verhandlungen die Reform per Dekret durchsetzen kann, wie Franceinfo meldet.

Veränderungen der Bedingungen

Eine der zentralen Änderungen könnte die Verlängerung der Mindestbeitragsdauer für den Bezug von Arbeitslosengeld umfassen. Zudem sollen die Regeln für Arbeitslose, die durch einvernehmliche Kündigungen ihren Job verlieren, verschärft werden. Außerdem liegt ein verstärkter Fokus auf der Rückkehr älterer Beschäftigter auf den Arbeitsmarkt, um deren Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern.

Bereits in den letzten Jahren wurden mehrere Maßnahmen ergriffen, die die Arbeitslosenhilfe restriktiver gestalten. So wurde im Jahr 2019 die Mindestbeitragsdauer für den Anspruch auf Arbeitslosengeld von vier auf sechs Monate erhöht. Dies führte zu einer Reduktion der durchschnittlichen Dauer der Arbeitslosigkeit um 12% sowie zu einem Rückgang des durchschnittlichen Arbeitslosengeldes um 18%. Die Veränderungen seitdem umfassen auch eine Anpassung des täglichen Referenzgehalts ab dem 1. Oktober 2021, was die Höhe der entfangenen Leistungen weiter reduzierte.

Weitere Anpassungen und Reaktionen

Zusätzlich sind ab dem 1. Februar 2023 die Ansprüche auf Arbeitslosenentschädigung um 25% gekürzt worden, das Minimum liegt bei sechs Monaten. Für Saisonarbeiter, die Arbeitslosengeld beantragen möchten, wurde die Voraussetzung, mindestens fünf Monate gearbeitet zu haben, verschärft. Die Altersgrenzen für längere Entschädigungsansprüche wurden um zwei Jahre angehoben, was die Zugänglichkeit für ältere Arbeitnehmer weiter einschränkt. Besonders umstritten ist die Öffnung des Arbeitslosengeldes für ehemalige Häftlinge, die während ihrer Gefangenschaft arbeitend tätig waren.

Die Reaktionen auf die geplanten Reformen sind gemischt, wobei die Gewerkschaften CGT und CFDT bereits ihre Ablehnung geäußert haben. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Verhandlungen entwickeln und welche weiteren Schritte die Regierung unternehmen wird, um die Arbeitslosigkeitsregelungen zu reformieren.

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Ort Hassel, Deutschland
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