Solarpark-Itzbach: Befangenheit sorgt für ständigen Stillstand!

Unklarheiten im Streit um den Solarpark Itzbach in Rheinland-Pfalz: Ratsbefangenheit und Abstimmungsergebnisse sorgten für Unsicherheit.
Unklarheiten im Streit um den Solarpark Itzbach in Rheinland-Pfalz: Ratsbefangenheit und Abstimmungsergebnisse sorgten für Unsicherheit. (Symbolbild/MS)

Dhaun, Rheinland-Pfalz, Deutschland - Am 11. Juni 2025 kommt es im Streit um den Solarpark Itzbach weiterhin zu keiner Klärung. Cornelia Dhonau-Wehner, die CDU-Fraktionssprecherin und Vorsitzende der Bürgerinitiative gegen den geplanten Solarpark, könnte möglicherweise bei einer entscheidenden Abstimmung im Verbandsgemeinderat befangen gewesen sein. Die Abstimmung fand vor knapp vier Wochen statt, und seitdem herrscht Unklarheit über die Prüfung der Vorgänge und deren Folgen für das Projekt. Der Fall sorgt für Unsicherheit innerhalb der Verbandsgemeinde Kirner Land.

Insbesondere bleibt in Frage, ob der Ratsbeschluss, der die Erweiterung des Flächennutzungsplans für den Solarpark ablehnt, Bestand hat oder gegebenenfalls aufgehoben werden muss. Dies liegt an der rechtlichen Situation in Rheinland-Pfalz, die Ratsmitgliedern gemäß § 22 der Gemeindeordnung die Mitwirkung an Entscheidungen untersagt, wenn eine persönliche Betroffenheit vorliegt.

Abstimmungsergebnisse und hitzige Diskussionen

Der Verbandsgemeinderat hat mehrheitlich die Fortschreibung des Flächennutzungsplans für den erweiterten Solarpark Itzbach abgelehnt. Bei der Abstimmung stimmten die Fraktionen von CDU, FDP und AfD gegen die Offenlage, während die SPD und die Freie Wählergemeinschaft dafür stimmten. Dies führte zu hitzigen Diskussionen im Rat. Der Beschluss war eine protokollarische Wiederholung, da ein Ratsmitglied bei der vorherigen Abstimmung versehentlich mitgestimmt hatte, was die rechtlichen Bedenken zusätzlich verstärkte.

Der Standort des Solarparks befindet sich zwischen den Ortsteilen Dhaun und Karlshof, wo bereits zahlreiche Bauarbeiten an den Technikgebäuden des Projekts laufen. Sollte sich die Befangenheit von Dhonau-Wehner bestätigen, könnte der Ratsbeschluss als rechtlich angreifbar gelten und müsste neu gefasst werden. Diese Entwicklung könnte potenziell weitreichende Folgen für die Gestaltung der Solarenergieprojekte in der Region haben.

Die Situation um den Solarpark Itzbach bleibt also angespannt und bringt sowohl politische als auch rechtliche Herausforderungen mit sich. Der Umgang mit diesen Fragen wird entscheidend sein für die zukünftige Planung von erneuerbaren Energieprojekten in der Verbandsgemeinde.

Insgesamt zeichnet sich ab, dass die Unsicherheiten und rechtlichen Fragen rund um die Nachhaltigkeitspläne der Region alle Beteiligten vor große Herausforderungen stellen.

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Ort Dhaun, Rheinland-Pfalz, Deutschland
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