Empörung in Rheinland-Pfalz: Antragsstopp für Missbrauchsopfer!

Rheinland-Pfalz, Deutschland - Am 9. Juli 2025 wurde offiziell das Ende der Antragsmöglichkeiten beim Fonds Sexueller Missbrauch bekannt gegeben, was in Rheinland-Pfalz auf heftige Kritik stößt. Opferhilfeorganisationen haben sich empört über den Stopp der Hilfeanträge für Missbrauchsopfer geäußert, da die Hilfen als unverzichtbar für das Unterstützungssystem von Opfern sexualisierter Gewalt betrachtet werden. Bianca Biwer, Bundesgeschäftsführerin des Weißen Rings, bezeichnete den Antragsstopp als beschämend und als schweren Schlag für die Opfer.
Der Hintergrund dieser Entscheidung ist eine Änderung in den Antragsbedingungen. Ab dem 19. März 2025 eingegangene Erstanträge können nicht mehr bewilligt werden, da die Haushaltsmittel aufgrund der hohen Nachfrage erschöpft sind. Ursprünglich war eine Möglichkeit zur Bewilligung von Erstanträgen bis zum 31. August 2025 zugesagt worden. Der Fonds soll anschließend abgewickelt werden.
Kritik und Appelle an die Regierung
Die Empörung über den Antragsstopp bleibt nicht ungehört. Der Weiße Ring und andere Organisationen haben einen Brief an den Koalitionsausschuss der Bundesregierung verfasst, in dem sie eine schnelle Perspektive für die Betroffenen fordern. Zu den Unterzeichnern gehören auch die Deutsche Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung sowie die Bundesarbeitsgemeinschaft Feministischer Organisationen gegen Sexuelle Gewalt.
Missbrauchsbeauftragte Kerstin Claus hat ebenfalls Kritik an dem plötzlichen Bewilligungsstopp geübt. Sie hebt hervor, dass viele Menschen, die in Kindheit und Jugend sexualisierte Gewalt erfahren haben, dringend staatliche Unterstützung benötigen. Prof. Dr. Julia Gebrande, Vorsitzende der Kommission für Aufarbeitung, appelliert zudem an die Bundestagsabgeordneten, die Mittel für den Fonds im Bundeshaushalt 2025 einzusetzen.
Ausblick und Zukunft des Hilfesystems
Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) hat angekündigt, dass bis zum 1. Januar 2026 eine „Neuaufstellung des Systems“ erreicht werden soll. Diese Neuaufstellung soll rechtssichere und langfristige Unterstützung für Betroffene gewährleisten. Matthias Katsch, Mitglied der Aufarbeitungskommission, betont, dass der Fonds für die Betroffenen von großer Bedeutung ist und viele hilfreiche Unterstützungsangebote bietet, wie zusätzliche Therapiestunden und Unterstützung für Selbstständigkeit.
Die Aufarbeitungskommission wird in Zukunft gemeinsam mit der Unabhängigen Beauftragten gegen sexuellen Missbrauch die Anliegen der Betroffenen im Verfahren berücksichtigen, um sicherzustellen, dass niedrigschwellige Hilfeangebote bestehen bleiben. Die Forderung nach einem funktionierenden Hilfesystem ist an die neue Bundesregierung gerichtet, die im Koalitionsvertrag versprochen hat, den Fonds Sexueller Missbrauch fortzuführen. Die Erwartungen an diese Entwicklungen sind hoch, und die Stimmen der Betroffenen müssen gehört werden.
Für weitreichende Informationen und Hintergründe zu diesen Entwicklungen, siehe AK-Kurier und Aufarbeitungskommission.
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Ort | Rheinland-Pfalz, Deutschland |
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