Rasender Linzer mit 172 km/h: Berufsschüler verliert Führerschein!

Neufelden, Österreich - Ein 18-jähriger Linzer wurde am Sonntag in Neufelden (Oberösterreich) von der Polizei gestoppt, nachdem er mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 172 km/h auf der Bundesstraße B127 erwischt wurde. Die Polizei berichtete, dass die Geschwindigkeitsmessung mit einem Lasergerät durchgeführt wurde. Der junge Fahrer befand sich auf dem Weg zur Berufsschule und rechtfertigte seine überhöhte Geschwindigkeit damit, dass er und seine Kollegen zu spät seien. Die Polizei stellte bei der Kontrolle mehrere Verstöße gegen das Kraftfahrgesetz fest und untersagte dem Fahrer die Weiterfahrt. Zudem wurde ihm der Führerschein abgenommen und es werden Anzeigen erstattet. Diese Vorfälle sind Teil eines größeren Themas, das in den letzten Jahren zunehmend in den Fokus gerückt ist.
Mit der 34. Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Österreich, die am 1. März in Kraft trat, soll dem Rasen effektiv entgegengewirkt werden. Diese umfasst ein dreistufiges Regelungssystem zur Verfallregelung bei extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen. Ein entscheidender Punkt der neuen Regelung ist die Möglichkeit, Fahrzeuge bei extremem Rasen zu beschlagnahmen und versteigern zu lassen. Vorläufige Beschlagnahmen können durch die Polizei vorgenommen werden, wenn die Höchstgeschwindigkeit um mehr als 60 km/h im Ortsgebiet oder um mehr als 70 km/h außerhalb des Ortsgebiets überschritten wird.
Neue Maßnahmen gegen Raserei
Eine verstärkte Kontrolle durch die Behörden wird nötig, um Raser effektiv zu stoppen. Die Regelungen sehen vor, dass die Behörde innerhalb von zwei Wochen die Beschlagnahme des Fahrzeugs beantragen kann, insbesondere wenn der Fahrer in den letzten vier Jahren aufgrund von Raserei oder gefährlichem Verhalten bereits seinen Führerschein entzogen bekam. Selbst bei erstmaliger Überschreitung der Geschwindigkeitsgrenze um mehr als 80 km/h im Ortsgebiet oder 90 km/h außerhalb kann das Fahrzeug ohne vorherigen Führerscheinentzug beschlagnahmt werden.
Das Ziel dieser Maßnahmen ist klar: Durch drohende Verfallserklärungen und die Möglichkeit der Versteigerung soll eine abschreckende Wirkung auf Raser erzielt werden. Dies ist insbesondere wichtig bei Personen, die wiederholt gegen Verkehrsregeln verstoßen. Im Falle von Fahrzeugen, die nicht dem Lenker gehören, kann zwar kein Verfall erwirkt werden, aber ein Lenkverbot kann ausgesprochen werden, dessen Einhaltung dann vom Fahrzeugbesitzer überwacht werden muss.
Insgesamt zeigen diese Entwicklungen, dass der Gesetzgeber entschlossen ist, gegen Raserei vorzugehen und damit die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Die betroffenen Verkehrsteilnehmer sind gut beraten, sich an die geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten, um schwerwiegende rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
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Ort | Neufelden, Österreich |
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