Mutige Helfer in Heidelberg: Kleinkind aus brennend heißem Auto gerettet!

Heidelberg-Wieblingen, Deutschland - Am 16. Juni 2025, gegen 18:25 Uhr, wurde in Heidelberg-Wieblingen ein Kleinkind aus einem überhitzten Auto gerettet. Eine 24-Jährige bemerkte den schwarzen Mini Cooper, der bei Außentemperaturen von über 30 Grad in der prallen Sonne parkte. Auf der Rückbank des Fahrzeugs saß ein fast zwei Jahre altes Kind, das einen benommenen Eindruck machte. Da die Fenster des Autos geschlossen waren und nur das Dachfenster mit einem Sonnenschutzgitter geöffnet war, beschloss die Passantin, Hilfe zu leisten. Gemeinsam mit einer weiteren Passantin entfernten sie das Sonnenschutzgitter und befreiten das Kleinkind aus der gefährlichen Situation. Dieses wurde in den Schatten gebracht und erhielt Wasser, bevor es von einer Notärztin medizinisch begutachtet wurde, die feststellte, dass es dem Kind schnell wieder gut ging.
Die Mutter des Kindes war gegen 18:46 Uhr ohne Eile zu dem Fahrzeug zurückgekehrt. Laut Polizeibericht zeigte sie nur geringe Einsicht in die Gefährlichkeit der Situation. Aus diesem Grund wurde eine Anzeige wegen des Verdachts der Verletzung der Fürsorgepflicht erstattet. Die Polizei hat nun die Passantin, die beim Retten des Kindes half, gebeten, sich beim Polizeirevier Heidelberg-Süd zu melden unter der Telefonnummer 06221-3418-0.
Lebensgefährliche Situation im Auto
Die Vorfälle dieses Typs nehmen in den Sommermonaten zu, da Kinder in überhitzten Autos großen Gefahren ausgesetzt sind. Bei Außentemperaturen von 30 Grad kann sich das Innere eines Fahrzeugs auf bis zu 60 Grad aufheizen. Experten warnen, dass das Zurücklassen von Kindern im Auto als Körperverletzung oder Kindermisshandlung strafbar sein kann, während auch das Zurücklassen von Tieren in ähnlichen Situationen als Tierquälerei ausgelegt werden kann. Darüber hinaus ist es wichtig zu wissen, dass das einfache Offenlassen eines Fensters kaum Einfluss auf die Temperaturentwicklung im Auto hat.
Wenn jemand ein eingesperrtes Kind in einem heißen Auto sieht, sollte sofort der Notruf 112 kontaktiert werden. Gemäß § 323c StGB besteht eine gesetzliche Pflicht zur Hilfeleistung. Im Ernstfall darf die Scheibe eingeschlagen werden, um das Kind zu befreien, wobei dieser Eingriff unter Umständen als Sachbeschädigung gelten kann, wenn er nicht in einem Notfall erfolgt. Im Rahmen des Notstands-Paragrafen (§ 228 BGB) ist jedoch das Beschädigen fremden Eigentums zulässig, um Dritte zu schützen.
Zusätzlich empfehlen Fachleute, vor einer Autofahrt das Fahrzeug gut zu lüften und geeignete Schattenplätze zum Parken zu suchen. Wenn eine Klimaanlage verwendet wird, sollte die Temperatur nicht extrem von der Außentemperatur abweichen, optimal sind 22 bis 25 Grad.
Die dramatischen Ereignisse in Heidelberg sind ein eindringlicher Appell an alle Eltern: Lassen Sie niemals Kinder allein in einem Auto zurück, insbesondere an heißen Tagen, um lebensbedrohliche Situationen zu vermeiden. Das verantwortungsvolle Handeln aller kann entscheidend sein, um Kinder in solchen gefährlichen Lagen zu schützen.
Für weitere Details zu diesem Vorfall und zur richtigen Vorgehensweise bei der Entdeckung eines eingesperrten Kindes im Auto lesen Sie die Berichte von MRN-News und Hallo Eltern.
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Ort | Heidelberg-Wieblingen, Deutschland |
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