Freiwillige Grundstücksversteigerung in Wildhaus: Ihre Chance auf ein Traumhaus!

Hauptstrasse 1b, 9658 Wildhaus, Schweiz - Am Dienstag, den 16. September 2025, findet um 10.00 Uhr eine freiwillige öffentliche Grundstücksversteigerung im Hotel Hirschen, Hauptstrasse 1b, 9658 Wildhaus statt. Diese Veranstaltung, wie Toggenburg24 berichtet, bietet eine spannende Gelegenheit für Interessierte, ein Dreifamilienhaus mit dazugehöriger Garage sowie eine Gartenanlage zu erwerben. Die genauere Bezeichnung des Versteigerungsobjekts lautet: Grundstück Nr. 216W, Hauptstrasse 95, 9658 Wildhaus, mit einem Gesamtareal von 814 m².
Die Steigerungsbedingungen sind detailliert beschrieben und können beim Grundbuchamt Wildhaus-Alt St. Johann eingesehen werden. Um an der Versteigerung teilzunehmen, müssen Ersteigerer, die im Ausland wohnen, vor dem Zuschlag eine rechtskräftige Bewilligung oder Feststellungsverfügung vorlegen. Dies ist eine Richtlinie nach dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland, das Zwangsversteigerung.ch hervorhebt.
Steigerungsbedingungen und Gebühren
Ein wichtiger Bestandteil der Teilnahme an der Versteigerung ist die Anzahlung von CHF 100’000.00, die in bar oder durch ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen einer Schweizer Bank geleistet werden muss. Dies muss vor dem Zuschlag erfolgen. Zudem wird ein Haftgeld von CHF 10’000.00 fällig, sollte der Ersteigerer die Versteigerung nicht erfüllen.
Das Grundstück wird entsprechend den Regeln versteigert, nach dreimaligem Aufruf des höchsten Angebots, sofern dieser einen festgelegten Preis übersteigt. Auflage für die Ersteigerer ist es, schriftlich zu erklären, ob sie als Personen im Ausland gelten, was gemäß den Vorgaben von Zwangsversteigerung.ch erforderlich ist. Bei Nichterfüllung der Bedingungen könnte der Zuschlag aufgehoben und eine neue Versteigerung angeordnet werden.
Grunderwerb und rechtliche Aspekte
Ein weiterer Aspekt betrifft die Forderung, dass Vertreter sich über ihre Vertretereigenschaften ausweisen müssen. Diese Bedingungen gelten auch für Vertreter von Vereinen oder Stiftungen, die ihre Vertretungsbefugnis nachweisen müssen. Für Handelsgemeinschaften und Genossenschaften ist ein Handelsregisterauszug notwendig.
Das Grundstück wird mit allen im Lastenverzeichnis aufgeführten Belastungen versteigert. Schreiben von Angeboten mit Bedingungen oder Vorbehalten werden nicht berücksichtigt, und die Bezahlung des Zuschlagspreises erfolgt in bar, zusätzlich zu den fälligen Forderungen und Verwaltungskosten. Dies sorgt für Transparenz und Klarheit bei den Versteigerungsverfahren.
Die gesamte Abwicklung, einschließlich Verwertungskosten und Anzeige des Eigentumsübergangs, erfolgt erst nach vollständiger Zahlung. Bis zur Anmeldung des Eigentums bleibt das Grundstück in der Verwaltung des Betreibungsamtes, und es wird darauf hingewiesen, dass keine Gewährleistung für das Grundstück angeboten wird.
Die freiwillige öffentliche Versteigerung stellt eine Möglichkeit für potenzielle Käufer dar, sich an einem attraktiven Standort zu engagieren und in eine Immobilie zu investieren. Die klaren Bedingungen und rechtlichen Vorgaben sind dabei essenziell für einen reibungslosen Ablauf und den Schutz aller Beteiligten.
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Ort | Hauptstrasse 1b, 9658 Wildhaus, Schweiz |
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