Richtfest der neuen Wohnhäuser am Campus: 234 Plätze für Studierende!

Saarbrücken, Deutschland - Am 16.06.2025 wurde das Richtfest für das dritte von insgesamt drei neuen Studentenwohnhäusern auf dem Campus der Universität des Saarlandes gefeiert. Dieses Projekt ist ein signifikanter Schritt zur Stärkung des saarländischen Hochschulstandorts und wird insgesamt 234 Wohnplätze bereitstellen, die in unmittelbarer Nähe zu wichtigen Einrichtungen wie Mensa, Bibliothek und Hörsälen liegen. Die neuen Gebäude bieten moderne, möblierte Appartements, von denen viele barrierefrei sind und mit einem Küchenblock sowie einer Dusche ausgestattet sind.
Die monatliche Kaltmiete für die neuen Wohnungen wird unter 300 Euro liegen, was im Kontext der steigenden Lebenshaltungskosten ein wichtiger Faktor für Studierende ist. Die gesamten Projektkosten belaufen sich auf etwa 24 Millionen Euro, von denen 11,65 Millionen Euro durch Bundes- und Landesmittel gefördert werden. Die WOGE Saar, die das Projekt koordiniert und als Bauherrin fungiert, hebt die Verantwortung und Innovationsbereitschaft im Bereich studentisches Wohnen hervor.
Neue Wohnmöglichkeiten und geplante Erweiterungen
Der erste Bezug durch Studierende ist voraussichtlich für das Sommersemester 2026 geplant. Darüber hinaus wird eine Erweiterung um einen zweiten Bauabschnitt mit weiteren 300 Wohnplätzen in Betracht gezogen. Insgesamt werden auf dem Campus dann über 600 Wohnheimplätze zur Verfügung stehen, einschließlich des bestehenden Wohnheims E, das bereits 72 Plätze bietet.
Wissenschaftsminister Jakob von Weizsäcker betonte während des Richtfests die Notwendigkeit, die Studienbedingungen zu verbessern, während Bauminister Reinhold Jost den Fokus auf die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für Studierende legte. Universitätspräsident Prof. Dr. Ludger Santen unterstrich ebenfalls die Dringlichkeit, günstige Wohnmöglichkeiten für Studierende anzubieten.
Regeln und Angebote für Wohnberechtigte
Zu den Regelungen, die für die neuen Wohnplätze gelten, gehören die allgemeinen Mietbedingungen, die HORUS-Ordnung und die spezifische Hausordnung der Wohnheime. Wohnberechtigt sind ordentliche Studierende der Universität des Saarlandes und anderer kooperierender Hochschulen. Für nicht Wohnberechtigte, wie etwa Doktoranden oder berufstätige Personen, können unter bestimmten Bedingungen freie Wohnheimplätze befristet vermietet werden.
Die Wohnformen variieren von Doppelappartements bis hin zu Einzelzimmern und Einzelappartements. Die Bedürfnisse der Wohnberechtigten werden dabei stets berücksichtigt. Zudem stehen Gemeinschaftsräume und Einrichtungen nur den Wohnheimbewohnern zur Verfügung, was das Gemeinschaftsleben fördert. Ein wichtiges Element hierbei sind die angebotenen Tutorenprogramme.
Weitere Informationen zu den Wohnungsmietverträgen, den erforderlichen Dokumenten für die Bewerbung sowie die Kautionsbedingungen können auf der Webseite des Studentenwerks STW Saarland eingesehen werden. Zudem wird betont, dass eine Online-Bewerbung erforderlich ist, bei der auch eine Immatrikulationsbescheinigung eingereicht werden muss.
Mit diesem umfassenden Wohnkonzept wird die Universität des Saarlandes nicht nur für bestehende, sondern auch für zukünftige Studierende attraktiv bleiben und ein positives Zeichen für den Hochschulstandort setzen.
Für detaillierte Informationen über das Projekt berichtet die Saarland.de, während das STW Saarland weitere Einblicke zu den Wohnangeboten und -bedingungen bereitstellt.
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Ort | Saarbrücken, Deutschland |
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