Richter im Saarland klagen gegen zu niedrige Besoldung beim Verfassungsgericht

58 Richter und Staatsanwälte aus dem Saarland haben beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen ihre niedrige Besoldung eingereicht.
58 Richter und Staatsanwälte aus dem Saarland haben beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen ihre niedrige Besoldung eingereicht. (Symbolbild/MS)

Saarbrücken, Deutschland - Am 16. Juli 2025 haben 58 saarländische Richter und Staatsanwälte ihre Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, um gegen die ihrer Meinung nach unzureichende Besoldung zu klagen. Diese Beschwerde datiert vom April 2025 und bezieht sich auf die unterste Besoldungsstufe R1. Die klagenden Juristen kritisieren ein Gesetz, das im April 2024 von dem Landesparlament beschlossen wurde. Dieses Gesetz passt die Besoldung der saarländischen Beamten und Richter an den bundesweiten Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst von Ende 2023 an.

Die Regelungen des Gesetzes sehen Inflationsausgleichszahlungen sowie Gehaltsanpassungen in zwei Schritten vor: Eine Erhöhung um 200 Euro pro Monat im November 2024 und eine Aufstockung um 5,5 Prozent, die Anfang Februar 2025 in Kraft trat. Die Richter argumentieren jedoch, dass diese Anpassungen eine verfassungswidrige Alimentierung von Richtern und Staatsanwälten weiter fortschreiben.

Die Problematik der Besoldung

In ihrer Beschwerde fordern die Kläger eine differenzierte Besoldung zwischen „einfachen Beamten des gehobenen und höheren Dienstes“ und Richtern. Sie betonen, dass Richter eine besondere Unabhängigkeit besitzen, die gemäß dem Grundgesetz von fundamentaler Bedeutung ist. Diese Unabhängigkeit erfordert eine angemessene Besoldung, die der großen Verantwortung der Richter gerecht wird, die tief in die Grundrechte der Bürger eingreifen.

Aktuell beträgt das Einstiegsgehalt eines Richters im Saarland 4.847,46 Euro brutto monatlich, was in der Vergleich zu anderen Beamten des gehobenen Dienstes als unzureichend angesehen wird. Selbst nach mehreren Jahren im Dienst liegt das Einkommen der Richter meist unter dem von Konrektoren oder Oberstudiendirektoren. Diese Situation ist im Saarland besonders gravierend, wo die Richterbesoldung im Vergleich zu anderen Bundesländern niedrig ist.

Verfassungsrechtlicher Kontext

Im Hinblick auf die rechtlichen Grundlagen berufen sich die Kläger auf das Alimentationsprinzip, das den Dienstherrn verpflichtet, einen angemessenen Lebensunterhalt für Richter und Staatsanwälte zu gewähren. Dieses Prinzip ist im Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes verankert. Der Gesetzgeber muss die Besoldung der Richter an die allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Gegebenheiten anpassen, wie auch in einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 klargestellt wurde. Laut diesem Beschluss erfolgt eine verfassungsgerichtliche Kontrolle der Besoldung nur zurückhaltend, es sei denn, eine evidente Unzureichendheit ist sichtbar.

Das Gericht führt eine Prüfung der Besoldung in zwei Stufen durch, wobei mindestens drei Kriterien zur Feststellung einer verfassungswidrigen Unteralimentation herangezogen werden. In der Vergangenheit wurde die Besoldung der Gruppen R1 und R2 zwischen 2009 und 2015 als unzureichend eingestuft.

Die saarländischen Richter und Staatsanwälte möchten daher, dass das Bundesverfassungsgericht die Besoldungsordnung R1 für die Jahre 2024 und 2025 als verfassungswidrig erklärt. Ihr Ziel ist eine strukturelle Neuausrichtung der Richterbesoldung, die den Anforderungen und der Verantwortung des Richteramts gerecht wird.

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Ort Saarbrücken, Deutschland
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