Revolution im Studium: Rheinland-Pfalz schafft Zweitstudiengebühren ab!

Mainz, Deutschland - Am 12. Juni 2025 hat der Landtag in Mainz einstimmig eine umfassende Novelle des Hochschulgesetzes für Rheinland-Pfalz beschlossen. Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Hochschullandschaft in der Region zu modernisieren und soziale Chancengleichheit zu fördern. Eine der zentralen Neuerungen ist die Abschaffung der Gebühren für ein Zweitstudium, was insbesondere für Studierende von großer Bedeutung ist.
Die Entscheidung, die Zweitstudiengebühren zu streichen, wurde mit dem Ziel getroffen, den Fachkräftemangel zu bekämpfen und das Prinzip des lebenslangen Lernens zu unterstützen. Laut der Wissenschafts-Staatssekretärin Nicole Steingaß sollte Bildung keine Frage der finanziellen Möglichkeiten sein. Durch den Wegfall der Gebühren könnten Studierende über 4.000 Euro für einen Bachelor-Abschluss im Zweitstudium sparen, was den Zugang zu Bildung erleichtert und damit auch die Weiterbildungsmöglichkeiten erweitert.
Erweiterung des Promotionsrechts
Ein weiterer wichtiger Punkt des neuen Gesetzes ist die Einräumung von Promotionsrechten für Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW). Dies ermöglicht es den HAW, ihren eigenen akademischen Nachwuchs auszubilden und entsprechende Forschungsprojekte durchzuführen. Wissenschaftsminister Clemens Hoch betont, dass diese Maßnahme die Attraktivität des Studienstandorts Rheinland-Pfalz stärken wird.
Das Gesetz sieht außerdem vor, dass Hochschulen sich aktiv mit gesellschaftlichen Herausforderungen, wie dem Thema Künstliche Intelligenz (KI), auseinandersetzen und dazu beitragen, Lösungen zu entwickeln. Darüber hinaus wird ein klares Bekenntnis zur Gewaltfreiheit im Hochschulgesetz verankert, um Antisemitismus, Rassismus und Diskriminierung in der akademischen Welt vorzubeugen.
Digitale Innovationen und Unterstützung für Gründer
Um modernen Anforderungen gerecht zu werden, führt das Gesetz auch Maßnahmen ein, die digitale Prüfungen und hybride Gremiensitzungen ermöglichen. Diese Neuerungen bieten sowohl Studierenden als auch Lehrenden bessere Voraussetzungen für eine flexible Gestaltung des Studiums. Zudem wird Unterstützung für akademische Gründungen angeboten, die den Wissens- und Technologietransfer zwischen Hochschulen und Wirtschaft fördern sollen.
Die Novelle des Hochschulgesetzes umfasst auch eine Überarbeitung der Bestimmungen zur staatlichen Anerkennung nicht staatlicher Hochschulen und zur Niederlassung auswärtiger Hochschulen. Des Weiteren wird ein integrierter Bachelorgrad im Fach Rechtswissenschaft vorgesehen sowie neue Bezeichnungsmöglichkeiten für den akademischen Titel „Professor“.
Die Opposition zeigt sich jedoch kritisch. Joachim Paul von der AfD äußert Bedenken, dass die Abschaffung der Zweitstudiengebühren einen Fehlanreiz darstellt und sieht die wegfallenden 1,5 Millionen Euro pro Studienjahr als Geld, das besser in anderen Bereichen investiert werden sollte.
Insgesamt zeigt sich, dass das neue Hochschulgesetz in Rheinland-Pfalz weitreichende Veränderungen mit sich bringt, die darauf abzielen, die Hochschulen sozialer, offener und transparenter zu gestalten. Die Auswertung des „Centrums für Hochschulentwicklung“ ergab, dass nur 19,8 % der Studiengänge im letzten Wintersemester Zulassungsbeschränkungen aufwiesen, ein Wert, der unter dem Bundesdurchschnitt von knapp 35% liegt.
Mit dieser Gesetzesreform erwartet die Landesregierung eine entscheidende Verbesserung der Ausbildungsbedingungen und damit auch eine Stärkung des Bildungstandorts Rheinland-Pfalz.Forschung und Lehre | Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur
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Ort | Mainz, Deutschland |
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