Barrierefreiheit im Web: Neues Gesetz eröffnet Chancen für Unternehmen!

Rohrbach, Österreich - Ab dem 28. Juni 2025 sind Unternehmen in Deutschland verpflichtet, ihre Websites, Online-Shops und digitalen Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Dies bestimmt das neu eingeführte Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das die europäische Richtlinie (EU) 2019/882 umsetzt. Das Gesetz zielt darauf ab, Menschen mit Behinderungen den uneingeschränkten Zugang zu digitalen Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen. Laut Tips werden barrierefreie Websites nicht nur für Menschen mit Einschränkungen zugänglich, sondern bieten auch insgesamt eine bessere Nutzererfahrung durch klare Texte, übersichtliche Strukturen und verständliche Inhalte.
Die Vorteile einer barrierefreien Website sind vielfältig und gehen über die Erfüllung rechtlicher Anforderungen hinaus. Ein barrierefreier Online-Auftritt kann für Unternehmen als wichtiger Wettbewerbsvorteil gelten. Der erste Kontakt mit potenziellen Kunden erfolgt häufig online, und Unternehmen, die barrierefreie Angebote bereitstellen, zeigen nicht nur technisches Verständnis, sondern auch gesellschaftliche Verantwortung. Der Autor Daniel Zimmerbauer betont, dass Ziel jeder Unternehmenswebsite sein sollte, alle Besucher willkommen zu heißen, unabhängig von deren Fähigkeiten.
Wichtige Anforderungen und Umsetzung
Das BFSG betrifft nicht nur Betreiber von Webseiten, sondern auch öffentliche Einrichtungen wie Behörden und Bildungseinrichtungen sowie Unternehmen, die Dienstleistungen für Endverbraucher im E-Commerce, Telekommunikation oder Banken anbieten. Die gesetzlichen Anforderungen basieren auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), insbesondere der Version 2.2, die ab 2025 verbindlich sein wird. Eine Checkliste zur Einhaltung des BFSG umfasst:
- Einfache Navigation und Bedienbarkeit
- Klar strukturierte Informationen
- Tastaturzugänglichkeit
- Sichtbare Fokus-Indikatoren
- Verwendung semantischer HTML-Tags
- Logische Überschriftenhierarchie
- Implementierung von ARIA-Rollen und -Eigenschaften
- Eindeutige Labels für Formulare
- Barrierefreie Fehlermeldungen
- Alternativtexte für Medieninhalte (z.B. Bildbeschreibungen, Videountertitel)
- Hoher Kontrast zwischen Text und Hintergrund
- Nutzung automatisierter Test- und Überprüfungswerkzeuge
Unternehmen, die Wert auf digitale Verantwortung legen, können durch eine umfassende Berücksichtigung von Barrierefreiheit nicht nur ihre rechtliche Sicherheit erhöhen, sondern auch ihre Zielgruppe erweitern und die Sichtbarkeit im Web verbessern. Zudem ist die Umsetzung von Barrierefreiheit ein kontinuierlicher Prozess und erfordert eine grundsätzliche Einstellung zur Inklusion.
Insgesamt stellt das BFSG eine bedeutende Chance dar, digitale Barrierefreiheit aktiv zu nutzen und nicht lediglich als gesetzliche Pflicht anzusehen. So können gerade kleine und mittlere Unternehmen durch ein stärkeres Bewusstsein für Qualität und Inklusion auf dem Markt punkten. Mehr Informationen zur Umsetzung der Anforderungen sind unter Digitale Barrierefreiheit zu finden.
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Ort | Rohrbach, Österreich |
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