Finanzprofessor Homburg verurteilt: 10.400 Euro für SA-Parole!

Hannover, Deutschland - Stefan Homburg, ein bekannter Corona-Kritiker und ehemaliger Finanzprofessor, wurde am 13. Juni 2025 von einem Amtsgericht in Hannover zu einer Geldstrafe von 10.400 Euro verurteilt. Der Grund für die Verurteilung ist die Verwendung der SA-Parole „Alles für Deutschland“, welche gemäß den Paragraphen 86a und 86 des Strafgesetzbuches (StGB) als Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gilt. Homburg hatte in zwei Tweets den Wolfsgruß, der von türkischen Fußballfans gezeigt wurde, mit dem besagten Slogan verglichen. Diese Äußerungen führten nun zu einem Rechtsverfahren, das vor allem die Grenzen der Meinungsfreiheit und die Anwendung des Strafrechts bezüglich historischer Symbole thematisiert.
Wie LTO berichtet, argumentierte Homburg, dass der Slogan „Alles für Deutschland“ für ihn lediglich ein „Allerweltssatz“ sei, und versuchte damit, die Verwendung von Nazi-Symbolen zu verharmlosen. Das Amtsgericht stellte jedoch klar, dass Homburgs Tweets den Tatbestand der §§ 86a, 86 StGB erfüllen und dass sein Vorsatz eindeutig war, da er sich der provokanten Bedeutung des Slogans bewusst war. Der Einwand des Angeklagten, er habe einen „pädagogischen Trick“ angewendet, wurde vom Gericht nicht anerkannt.
Rechtliche Bewertung der Symbolik
Das Gericht wies darauf hin, dass die Rechtsprechung die Anwendung der Sozialadäquanzklausel (§ 86 Abs. 4 StGB) in diesem Fall nicht anwendet, obwohl Homburgs Kritik an der Strafjustiz an sich von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Diese Entscheidung verdeutlicht, dass die Rechtsprechung in Bezug auf das Kennzeichenverbot einen absoluten Tabuisierungszweck verfolgt, der nur in wenigen Ausnahmefällen aufgeweicht wird.
Die Verwendung nationalsozialistischer Symbole und Parolen bleibt in Deutschland ein hochsensibles Thema. Die vorliegende Verurteilung ist nicht der erste Fall dieser Art; bereits der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke war wegen seiner Äußerungen zur gleichen Parole verurteilt worden. Homburgs Fall könnte möglicherweise in höheren Instanzen überprüft werden, da die Rechtsprechung in dieser Thematik weiterhin unklar ist.
Gesellschaftlicher Kontext
Die Debatte um die verwendeten Symbole und Parolen überspannt historisch tief liegende gesellschaftliche Konflikte und wirft wichtige Fragen zur Meinungsfreiheit auf. Während Homburg möglicherweise die Absicht hatte, im Rahmen eines Diskurses zu agieren, zeigt das Urteil, dass der Umgang mit solch belasteten Äußerungen Grenzen hat, die nicht überschritten werden dürfen, um das gesellschaftliche Miteinander zu wahren. Ergänzende Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und den strafbaren Verwendungen von Kennzeichen finden sich hier.
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Ort | Hannover, Deutschland |
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