Saarland investiert 600.000 Euro für lebendige Innenstädte!

Völklingen, Deutschland - In einer entscheidenden Initiative zur Stärkung des saarländischen Einzelhandels in den Innenstädten, Stadtteil- und Ortszentren hat Wirtschaftsminister Jürgen Barke die dritte Förderrunde eines Pilotprogramms bekanntgegeben. Die Fördersumme von rund 600.000 Euro ermöglicht es, vier Projekte zwischen 2025 und 2027 zu unterstützen, die darauf abzielen, den Handel zu beleben und die Frequenz in den betroffenen Gebieten zu steigern. Diese Maßnahmen sind Teil des umfassenden Bestrebens des Saarlands, die Lebensqualität zu erhöhen und den stationären Einzelhandel zu fördern, wie saarland.de berichtet.
Zu den geförderten Projekten gehören wichtige Initiativen in den Städten Burbach, Sulzbach, Neunkirchen und Völklingen. In Burbach wird ein Citymanagement etabliert, das kleinen Einzelhändlern helfen soll, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und Leerstände zu bekämpfen. Das Projekt in Sulzbach fokussiert sich darauf, die Innenstadt als lebendigen Handels- und Begegnungsort neu zu positionieren.
Förderprojekte im Detail
In Neunkirchen wird das Projekt „Zukunftsbilder für Neunkirchen“ verfolgt, das durch Beteiligungsformate und Workshops einen Maßnahmenkatalog zur Entwicklung der Innenstadt erstellen will. In Völklingen schließlich steht das Projekt „Lebendige Innenstadt“ auf der Agenda, das die Unterstützung der innerstädtischen Wirtschaft sowie die Vernetzung von Handel, Kultur und Zivilgesellschaft zum Ziel hat. Die Sichtbarkeit des stationären Handels soll gestärkt und die Stadtmitte belebt werden.
Um die einzelnen Maßnahmen erfolgreich zu gestalten, bietet das Saarland Kommunen umfangreiche Unterstützung. Förderfähig sind zukunftsweisende Konzepte zur Neupositionierung des Einzelhandels sowie Maßnahmen zu Digitalisierungsstrategien und Stadtmarketing. Bei grantway.induct.net sind die Anforderungen für eine Förderung detailliert aufgeführt.
Zusätzliche Fördermodalitäten
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, der bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben abdeckt, mit einem Höchstbetrag von 100.000 Euro für Grundzentren und 200.000 Euro für Mittel- und Oberzentren. Der Mindestbetrag der zuwendungsfähigen Ausgaben liegt bei 30.000 Euro. Die Antragstellung muss schriftlich und elektronisch an das zuständige Ministerium erfolgen, bevor die Maßnahmen beginnen.
Die Programme und Förderinitiativen sind Teil eines längerfristigen Plans, der bis 2028 laufen soll. Ein vierter Projektaufruf ist bereits für das erste Halbjahr 2026 anvisiert, um weitere Ideen und Konzepte für die Belebung des Einzelhandels zu fördern.
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Ort | Völklingen, Deutschland |
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