Kroate in Heusweiler festgenommen: Europäischer Haftbefehl vollstreckt!

Zielfahnder nehmen in Heusweiler einen kroatischen Staatsbürger fest. Europäischer Haftbefehl wegen Betrugs und Fälschung.
Zielfahnder nehmen in Heusweiler einen kroatischen Staatsbürger fest. Europäischer Haftbefehl wegen Betrugs und Fälschung. (Symbolbild/MS)

Heusweiler, Deutschland - Am 28. Mai 2025 wurde ein 45-jähriger kroatischer Staatsbürger von Zielfahndern der Landespolizeidirektion in Heusweiler festgenommen. Diese Festnahme folgt einem Europäischen Haftbefehl, der im Mai 2025 von den luxemburgischen Behörden erlassen wurde, wegen drängender Ermittlungen gegen den Mann. Dies bestätigte Blaulichtreport Saarland.

Der Festgenommene hatte sich ins Saarland geflüchtet, um sich einem Verfahren zu entziehen, das sich mit schwerwiegenden Straftaten wie Betrug, der Fälschung von amtlichen Dokumenten und dem Handel mit diesen Dokumenten beschäftigt. In Luxemburg drohen ihm für diese Taten Freiheitsstrafen zwischen fünf und zehn Jahren.

Details zur Festnahme

Die Festnahme des Mannes erfolgte am frühen Montagnachmittag ohne nennenswerten Widerstand. Sobald die Zielfahnder die notwendigen Maßnahmen ergriffen hatten und der Gesuchte lokalisiert wurde, konnte er in Gewahrsam genommen werden. Nach seiner Vorführung bei einem Ermittlungsrichter in Saarbrücken wurde umgehend ein Haftbefehl erlassen. Der betrugsverdächtige Kroate wurde in die Justizvollzugsanstalt Saarbrücken überstellt und bleibt bis zur Überstellung nach Luxemburg in Haft.

Der Europäische Haftbefehl (EuHb) ermöglicht es einer Justizbehörde eines EU-Landes, die Festnahme und Übergabe einer Person in einem anderen EU-Land zu beantragen, um die Strafverfolgung oder die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe zu gewährleisten. Das System basiert auf dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen und gilt in allen Mitgliedsstaaten der EU, wie auf e-justice.europa.eu erläutert wird.

Rechte und Verfahren

Die Verfahrensrechte der Verdächtigen müssen jederzeit beachtet werden. Dazu gehören das Recht auf Information, das Recht auf einen Rechtsanwalt sowie das Recht auf einen Dolmetscher und Prozesskostenhilfe. Die Fristen für die Vollstreckung des Haftbefehls sind streng geregelt. Innerhalb von 60 Tagen nach der Festnahme muss eine Entscheidung getroffen werden. Stimmt die betroffene Person einer Übergabe zu, muss diese innerhalb von 10 Tagen erfolgen. Bei bestimmten Straftatbeständen ist zudem keine Überprüfung der beiderseitigen Strafbarkeit erforderlich, sofern im ausstellenden Land eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren droht.

Die Gewährung der Übergabe kann nicht ohne Weiteres abgelehnt werden, außer die eigene Staatsangehörigkeit des Gesuchten wird durch das Land, in dem die Festnahme erfolgt, in gleicher Weise verfolgt. Jedoch gibt es begrenzte Ablehnungsgründe, die von zwingenden bis hin zu fakultativen Gründen reichen.

Insgesamt zeigt dieser Fall die Effizienz des Europäischen Haftbefehls auf, der den Austausch zwischen den Justizbehörden der EU vereinfacht und beschleunigt. Die Unterstützung der luxemburgischen Behörden durch die deutsche Polizei verdeutlicht das Vertrauen unter den Mitgliedsstaaten und deren Engagement, um die Kriminalität grenzüberschreitend zu bekämpfen.

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Ort Heusweiler, Deutschland
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