Blitzer-Woche in Trier: Achtung, hohe Bußgelder drohen!

Am 16.06.2025 finden in der Region Trier, Luxemburg und Saarland Geschwindigkeitskontrollen statt. Bleiben Sie informiert!
Am 16.06.2025 finden in der Region Trier, Luxemburg und Saarland Geschwindigkeitskontrollen statt. Bleiben Sie informiert! (Symbolbild/MS)

Luxemburg, Luxemburg - Am 16. Juni 2025 steht die Region Trier, sowie Teile von Luxemburg und das Saarland, im Fokus von Geschwindigkeitskontrollen. Der Blitzer-Service informiert darüber, dass an verschiedenen Standorten Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt werden. Diese Kontrollen betreffen sowohl die Stadtgebiete als auch die Landstraßen.

In der Region Trier sind die Geschwindigkeitsmessungen an folgenden Stellen geplant: L52 in Hasborn, B51 in Oberstedem, L46 in Zemmer, sowie B51 in Stadtkyll und Trier. Für die Zeiträume morgens, mittags und abends sind zudem Kontrollen in Luxemburg an der rue de Luxembourg sowie am boulevard de la Petrusse angesetzt. Auch in Leudelange (mittags) und Closdelt (abends) wird gemessen. Des Weiteren sind Blitzer im Saarland auf der B41 zwischen Neunkirchen und St. Wendel sowie auf den Autobahnen A6 und A8 zu erwarten.

Bußgelder und Punkte für Geschwindigkeitsüberschreitungen

Die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen variieren je nach Grad der Übertretung, sowohl innerorts als auch außerorts. Innerhalb geschlossener Ortschaften gelten beispielsweise folgende Regelungen:

Überschreitung (km/h) Bußgeld (in €) Punkte
Bis 10 58,50 0
11 – 15 78,50 0
16 – 20 98,50 0
21 – 25 143,50 1
26 – 30 208,50 1 (1 Monat Fahrverbot)
31 – 40 288,50 2 (1 Monat Fahrverbot)

Außerhalb geschlossener Ortschaften gelten etwas niedrigere Bußgelder. Hier einige Beispiele:

Überschreitung (km/h) Bußgeld (in €) Punkte
Bis 10 48,50 0
11 – 15 68,50 0
21 – 25 128,50 1
26 – 30 178,50 1 (1 Monat Fahrverbot)

Ein Bußgeldbescheid wird in der Regel innerhalb von zwei bis drei Wochen nach der Geschwindigkeitsüberschreitung zugestellt, kann in Ausnahmefällen jedoch auch bis zu sechs Monate dauern. In diesem Kontext ist die Verjährungsfrist von Bedeutung.

Verjährung von Bußgeldbescheiden

Wie Hopkins erklärt, beträgt die Verjährungsfrist für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung in der Regel drei Monate, beginnend mit dem Tag des Verstoßes. Ein Bußgeldbescheid verliert seine Gültigkeit, wenn er mehr als drei Monate nach dem Verstoß ausgestellt wird. Allerdings kann die Verjährungsfrist unter bestimmten Umständen verlängert werden, etwa durch die Zustellung eines Anhörungsbogens.

Es gibt eine Vielzahl von Faktoren, die die Verjährung beeinflussen können. Der richtige Umgang mit einem Bußgeldbescheid ist wichtig, insbesondere wenn es Unsicherheiten gibt. Daher wird empfohlen, im Zweifelsfall eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Für alle Verkehrsteilnehmer, die in der Region unterwegs sind, gilt daher: Achten Sie auf die angezeigten Geschwindigkeitslimits und geraten Sie nicht unnötig in die Kostenfalle.

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Ort Luxemburg, Luxemburg
Quellen