Cookies und Datenschutz: Was das neue TTDSG für Sie bedeutet!

St. Wendel, Deutschland - Am 13. Juni 2025 steht das Thema Datenschutz in Deutschland wieder im Fokus. Hierbei ist insbesondere die Regelung bezüglich Cookies von Bedeutung, die in den letzten Jahren viel Aufmerksamkeit erhielt. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) bilden den rechtlichen Rahmen für den Umgang mit personenbezogenen Daten, auch in Bezug auf Cookies.
Die DSGVO regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten, allerdings nicht explizit mit Cookies. Für die Speicherung und den Zugriff auf Cookies ist jedoch die Einwilligung des Nutzers erforderlich, wie das TTDSG vorschreibt. Ausnahmen bestehen nur für technisch notwendige Cookies. Diese rechtlichen Grundlagen sind das Ergebnis umfangreicher Diskussionen und Urteile, wie das BGH-Urteil im Planet49-Fall von 2020, das besagt, dass § 15 Abs. 3 TMG in Einklang mit der ePrivacy-Richtlinie ausgelegt werden muss. Das TTDSG trat am 1. Dezember 2021 in Kraft und setzt damit europäische Vorgaben in nationales Recht um. Im Mai 2024 wird das TTDSG in das TDDDG überführt, während das TMG in das DDG umgewandelt wird.
Cookies im Detail
Cookies sind kleine Datenspeicher, die im Endgerät des Nutzers verwaltet werden. Sie bestehen aus einem Datenpaar, welches bei Webseitenaufrufen an die Webseite gesendet wird. Dabei handelt es sich jedoch nicht um herkömmliche Textdateien, sondern um strukturierte Datensätze, die verschiedene Informationen speichern, einschließlich potenziell personenbezogener Daten.
Diese Cookies können von Webseiten selbst, durch JavaScript oder beim Abruf von Dateien von Drittservern erzeugt werden und werden vom Browser des Nutzers separat verwaltet. Die Art der gespeicherten Daten kann stark variieren und unter Umständen einen Bezug zur IP-Adresse des Nutzers aufweisen, was die Personenbezogenheit der Daten noch verstärkt.
Rechtliche Aspekte und Nutzerrechte
Die ePrivacy-Richtlinie schreibt vor, dass die Privatsphäre der Nutzer geschützt werden muss und dass die Nutzung von Cookies in der Regel der Einwilligung des Nutzers bedarf. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klar festgestellt, dass der Begriff der personenbezogenen Daten weit gefasst werden muss, sodass auch Verkehrsdaten, die bei der Nutzung von Cookies anfallen, als personenbeziehbar gelten können.
Diese Gesetzgebung stellt sicher, dass der Datenschutz ernst genommen wird und die Nutzer über die Verwendung ihrer Daten aufgeklärt sind. Aus diesem Grund sollten Cookies als personenbezogene Daten betrachtet werden, da sie wertvolle Informationen über die Nutzer speichern und Rückschlüsse auf ihre Identität ermöglichen können. Die anhaltenden Änderungen in der Gesetzgebung verdeutlichen die dynamische Natur des Datenschutzes und die Notwendigkeit für eine ständige Anpassung an neue Gegebenheiten.
Für weitere Informationen über den rechtlichen Hintergrund von Cookies und deren Behandlung im Datenschutz können Interessierte mehr auf der Seite von Wochenspiegel und dr-dsgvo erfahren.
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Ort | St. Wendel, Deutschland |
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