Ferienjobs für Schüler: Verdienen ohne Sozialabgaben!

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Schüler und Studenten in Rheinland-Pfalz können Ferienjobs steuerfrei ausüben. Informationen zu Voraussetzungen und Meldeplicht.

Schüler und Studenten in Rheinland-Pfalz können Ferienjobs steuerfrei ausüben. Informationen zu Voraussetzungen und Meldeplicht.
Schüler und Studenten in Rheinland-Pfalz können Ferienjobs steuerfrei ausüben. Informationen zu Voraussetzungen und Meldeplicht.

Ferienjobs für Schüler: Verdienen ohne Sozialabgaben!

In der aktuellen Sommerzeit nutzen viele Schülerinnen und Schüler die Gelegenheit, Ferienjobs anzunehmen, um nebenbei Geld zu verdienen. Diese kurzfristigen Beschäftigungen bieten eine attraktive Möglichkeit, da sie ohne Sozialabgaben auskommen und somit besonders lukrativ sind. Laut der Deutschen Rentenversicherung müssen Ferienjobber keine Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung zahlen. Dies macht die Ferienjobs für junge Menschen besonders reizvoll.

Die Regelungen für diese kurzfristigen Beschäftigungen sind klar definiert. Schülerinnen und Schüler können maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr arbeiten. Hierbei spielt die Höhe des Einkommens keine Rolle, allerdings werden alle Ferienjobs, die im Jahr eingenommen werden, zusammengerechnet. Es fallen lediglich Steuern auf den Verdienst an, während Minijobber, die länger beschäftigt sind, rentenversicherungspflichtig sind wie die Haufe-Informationen erläutern.

Attraktivität für Arbeitgeber und Schüler

Für Arbeitgeber sind diese kurzfristigen Beschäftigungen ebenfalls attraktiv. Sie müssen lediglich geringe Abgaben wie Unfallversicherungen und Umlagen zahlen. Neben der finanziellen Attraktivität profitieren auch die Arbeitgeber von der Flexibilität, die solche Jobs bieten. Es ist wichtig zu beachten, dass die kurzfristige Beschäftigung bei der Minijob-Zentrale gemeldet werden muss. Haufe stellt fest, dass bereits absolvierte kurzfristige Beschäftigungen im laufenden Kalenderjahr in die maximalen Zeitgrenzen eingerechnet werden. Hierbei zählen geringfügig entlohnte Beschäftigungen nicht dazu.

Ein weiteres wichtiges Detail, das von der Deutschen Rentenversicherung hervorgehoben wird, ist, dass Schüler in der Regel über die Familienversicherung ihrer Eltern krankenversichert sind, nicht über den Ferienjob selbst. Das bedeutet, dass die Finanzen bei der Jobanbahnung in der Familie überlegt werden sollten, besonders wenn das Gesamteinkommen einen gewissen Betrag überschreitet.

Die Chance, durch einen Ferienjob nicht nur Geld zu verdienen, sondern auch praktische Erfahrungen zu sammeln, zieht viele Schüler an. Auch Schulabgänger, die sich bereits im Beruf befinden, können von den attraktiven Angeboten der Arbeitgeber profitieren. Die Aussicht auf eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei geringfügigen Einkommen ist zudem ein weiteres Plus für beide Seiten.