Strenge Urteile: DS-GVO-Hopping vor Gericht – Was bedeutet das für Bewerber?
Das Bundesarbeitsgericht weist das „DS-GVO-Hopping“ zurück; wichtige Entscheidungen zur Erhebung und Nutzung personenbezogener Daten.

Strenge Urteile: DS-GVO-Hopping vor Gericht – Was bedeutet das für Bewerber?
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit seinem Urteil vom 5. Juni 2025 dem Phänomen des „DS-GVO-Hoppings“ eine klare Absage erteilt. Dabei handelt es sich um ein neuartiges Geschäftsgebaren im Rahmen von Bewerbungsverfahren, durch das Bewerber ohne ernsthaftes Interesse an einer Stelle schauen, ob sie rechtliche Ansprüche gegen Unternehmen geltend machen können. Der Kläger in diesem Fall, bekannt für zahlreiche Entschädigungsverfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), wurde von Fachleuten bereits als „AGG-Hopper“ bezeichnet. Diese Praxis könnte sich nun auf die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ausweiten, da ähnlich wie beim AGG-Hopping auch beim Datenschutz Bewerber versuchen, aus vermeintlichen Nichteinhaltungen durch Arbeitgeber Nutzen zu ziehen.
Im Kern des BAG-Urteils steht die Feststellung, dass Fehler im Auswahlverfahren, die als Verstöße gegen die DS-GVO geltend gemacht wurden, nicht kausal für Schäden durch die Nichteinstellung sind. Das Gericht stellte zudem klar, dass Schäden, die auf der Nichteinstellung eines nicht geeigneten Bewerbers basieren, in der Regel keinen Schadensersatzanspruch nach Art. 82 I DS-GVO begründen. Das schwebende Thema beleuchtet die Schwierigkeiten, die Arbeitgeber in der heutigen Zeit haben, um sich gegen solche Ansprüche abzusichern.
Herausforderungen des Datenschutz-Hoppings
Das Phänomen des Datenschutz-Hoppings, ähnlich dem AGG-Hopping, stellt neue Herausforderungen für Unternehmen dar. Bewerber, die sich auf eine Stelle bewerben, nutzen die gesetzlichen Auskunftsansprüche und Schadensersatzforderungen nach erfolgloser Bewerbung, um mögliche Diskriminierungsvorwürfe zu erheben. Dazu gehören Merkmale wie Massenbewerbungen und das Einreichen standardisierter Unterlagen oder Bewerbungen auf unrealistische Stellen. Diese Taktiken zielen darauf ab, Stellenausschreibungen mit Diskriminierungspotenzial zu identifizieren.
Unternehmen reagieren auf dieses Verhalten, indem sie Strategien entwickeln, um ihre Angriffsfläche zu minimieren. Dazu zählen die Reduzierung von Stellenausschreibungen und die Verwendung standardisierter Absageformulare, während die Arbeitsgerichtsbarkeit AGG-Hopping mittlerweile als rechtsmissbräuchlich anerkennt. Der Arbeitgeber ist in solchen Fällen gehalten nachzuweisen, dass die Bewerbung nicht aus echtem Interesse erfolgte.
Die rechtlichen Implikationen
Ein interessantes Beispiel für die rechtlichen Implikationen dieser Problematik fand bereits im Jahr 2023 statt: Ein Bewerber forderte Auskunft über die Verarbeiteten Daten bezüglich einer Bewerbung von 2017. Nachdem das Unternehmen nicht fristgerecht antwortete, klagte der Bewerber auf Schadensersatz und erhielt aufgrund der verspäteten Auskunft 750 Euro kompensiert. Diese Entwicklungen zeigen, dass Unternehmen Auskunftsersuchen ernst nehmen und unverzüglich darauf reagieren sollten, um Schadensersatzansprüche zu vermeiden.
Ein weiterer bedeutsamer Aspekt sind die rechtlichen Auseinandersetzungen um die Zulässigkeit von Informationsbeschaffungen durch Unternehmen. Zum Beispiel entschied das Landesarbeitsgericht Hamm in einem Fall, dass das Nutzen allgemein zugänglicher Quellen zur Informationsbeschaffung rechtmäßig ist, wenn der Beklagte Beweise für einen möglichen Rechtsmissbrauch vorlegen möchte. Allerdings bleibt Unklar, wie sich die datenschutzrechtliche Bewertung in Zukunft entwickeln wird und ob das Bundesarbeitsgericht hier möglicherweise eine abweichende Auffassung vertritt.
Diese Konstellationen rund um das Thema Datenschutz-Hopping und AGG-Hopping werfen wichtige gesellschaftliche und rechtliche Fragestellungen auf. Sie unterstreichen die Notwendigkeit für Unternehmen, einerseits die geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten und andererseits für ein faires und transparentes Bewerbungsverfahren zu sorgen.
Für weitere Informationen und tiefere Einblicke auf das Thema können Sie die Artikel auf beck.de, rbl-arbeitsrecht.de und datenschutz-notizen.de besuchen.