Rasche Wärmewende: Saarlouis plant für klimaneutrale Energie bis 2045!

Blieskastel setzt auf klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2045. Kommunale Wärmeplanung und neue Gesetze fördern erneuerbare Energien.
Blieskastel setzt auf klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2045. Kommunale Wärmeplanung und neue Gesetze fördern erneuerbare Energien. (Symbolbild/MS)

Blieskastel, Deutschland - Der Landkreis Saarlouis steht vor einem entscheidenden Schritt in der Wärmewende, um die klimaneutralen Vorgaben des Klimaschutzgesetzes zu erfüllen. Bis 2045 sind alle Kommunen in Deutschland, einschließlich des Saarlandes, gesetzlich verpflichtet, klimaneutral zu werden. Dieses Gesetz trat vor gut einem Jahr in Kraft und definiert klare Ziele für eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung. Die kommunale Wärmeplanung wird dabei als zentrales Mittel zur Erreichung dieser Ziele betrachtet. Ihre Erstellung ist für jede Kommune Pflicht und soll individuelle Wegweiser für die Wärmewende bieten, um die gesetzlichen Vorgaben erfolgreich umzusetzen.

Parallel zu dieser Entwicklung tritt am 1. Januar 2024 das geänderte Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft, welches auch als „Heizungsgesetz“ bekannt ist. Dieses Gesetz wurde am 8. September 2023 vom Bundestag verabschiedet und am 29. September 2023 vom Bundesrat billigt. Ziel des GEG ist es, die Nutzung fossiler Energien – wie Öl, Kohle und Erdgas – in der Heiz- und Kühltechnik von Gebäuden signifikant zu reduzieren. Zusammen mit dem Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung zielt es darauf ab, den Treibhausgasausstoß im Gebäudesektor zu senken, da Gebäude 2021 für etwa 30% der Treibhausgasemissionen Deutschlands verantwortlich waren, hauptsächlich bedingt durch Wärmeproduktion.

Umsetzung der Wärmeplanung

Für die Städte und Gemeinden ergeben sich aus dem GEG sowie dem Wärmeplanungsgesetz (WPG), das ebenfalls am 1. Januar 2024 in Kraft tritt, mehrere Verpflichtungen. Diese beinhalten die Erstellung umfassender Wärmepläne, um eine klimafreundliche Wärmeversorgung sicherzustellen. Bis Juni 2026 müssen Großstädte ihre Wärmeplanung umgesetzt haben, während kleinere Städte dafür bis Juni 2028 Zeit haben. Der Prozess der Wärmeplanung umfasst eine Bestands- und Potentialanalyse, um den Wärmebedarf sowie die möglichen erneuerbaren Energiequellen zu ermitteln.

Eine wichtige Vorgabe des GEG ist, dass ab 2024 in Neubauten nur Heizungen installiert werden dürfen, die mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese können aus verschiedenen Systemen bestehen, darunter elektrische Wärmepumpen, Solarthermie, oder Hybridheizungen. Bei bestehenden Gebäuden gilt diese Regelung ab dem Zeitpunkt, an dem der kommunale Wärmeplan verabschiedet wird. Dieser muss bis spätestens Juli 2026 für Großstädte oder bis Juli 2028 für kleinere Städte erstellt sein.

Herausforderungen und Ausblick

Aktuell sind 96% der befragten Städte mit der Wärmeplanung bereits gestartet, während 4% die Umsetzung eines Wärmeplans bereits verwirklicht haben. Dennoch zeigt eine Studie des Umweltbundesamtes, dass die geplanten Maßnahmen nicht ausreichend sind, um die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen. Die Gesamtemissionen Deutschlands sollen bis 2030 um 65% im Vergleich zu 1990 sinken und der Gebäudesektor muss seine Treibhausgasemissionen bis dahin fast halbieren. 2022 lag der Anteil erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung nur bei 17,4%, was den Druck auf Kommunen und Betreiber von Wärmenetzen erhöht.

Der Landkreis Saarlouis hat die Dringlichkeit erkannt und arbeitet aktiv an der kommunalen Wärmeplanung, um die vorgegebenen Ziele zu erreichen. Mit dem GEG und der kommunalen Wärmeplanung wird ein umfassender Rahmen geschaffen, der nicht nur dem Klimaschutz dient, sondern auch die Energiesicherheit und Nachhaltigkeit im Gebäudesektor langfristig gewährleistet.

Für weitere Informationen zu diesen Themen können die Artikel von der Saarbrücker Zeitung und der Bundeszentrale für politische Bildung konsultiert werden.

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Ort Blieskastel, Deutschland
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