Rheinland-Pfalz: AfD-Bewerber im Staatsdienst – Einzelfallprüfung gestartet!

Rheinland-Pfalz prüft künftig individuell die Aufnahme von AfD-Mitgliedern in den Staatsdienst, trotz Kritik und Unklarheiten.
Rheinland-Pfalz prüft künftig individuell die Aufnahme von AfD-Mitgliedern in den Staatsdienst, trotz Kritik und Unklarheiten. (Symbolbild/MS)

Rheinland-Pfalz, Deutschland - Rheinland-Pfalz plant künftig eine differenzierte Überprüfung, ob Mitglieder der AfD in den Staatsdienst aufgenommen werden. Innenminister Michael Ebling (SPD) hat dieses Vorgehen verteidigt und damit auf die Pflicht der Bundesländer hingewiesen, eigene Schritte zu unternehmen. Dies geschieht in einem Kontext, in dem eine vorangegangene Ankündigung des Innenministeriums, generell keine AfD-Mitglieder mehr einzustellen, für Verwirrung sorgte. Ebling räumt ein, dass die Kommunikationspolitik des Landes Unklarheiten über die neuen Regelungen geschaffen hat und kündigt an, dass das Land keine pauschalen Verbote für AfD-Bewerber einführen wird, was die Kritik an der Maßnahme etwas entschärfen soll.

Die neue Verwaltungsverordnung in Rheinland-Pfalz sieht nun eine Einzelfallprüfung vor. Zukünftige Bewerber müssen versichern, dass sie keiner extremistischen Organisation angehören. Ebling betont hierbei, dass die Mitgliedschaft in der AfD als Indiz für mangelnde Verfassungstreue gewertet werden kann. Zweifel an der Verfassungstreue von Bewerbern würden als problematisch erachtet, was auch von verschiedenen Staatsrechtlern kritisiert wurde, die das pauschale Vorgehen als rechtswidrig einstufen.

Bundesweite Vorgehensweise und Arbeit der Innenminister

Auf Bundesebene haben sich die Innenminister von Bund und Ländern darauf geeinigt, eine Arbeitsgruppe zu bilden, um eine einheitliche Vorgehensweise zu entwickeln. Diese Gruppe wird sich mit Themen wie Dienstrecht, Waffenbesitz und Sicherheitsüberprüfungen befassen, wobei die Einstufung der AfD durch den Bundesverfassungsschutz eine zentrale Rolle spielt. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt merkte an, dass eine mögliche Einstufung der AfD als rechtsextremistisch in Betracht gezogen wird. Ein genereller Beschäftigungsausschluss aufgrund der Parteimitgliedschaft ist jedoch nicht vorgesehen, stattdessen soll eine detaillierte Einzelfallprüfung stattfinden.

In mehreren Bundesländern, darunter Sachsen und Schleswig-Holstein, wird bereits eine rigorose Prüfung der Mitglieder durchgeführt. Sachsen hat die AfD als rechtsextrem eingestuft, was relevante Zweifel an der Verfassungstreue begründet. In Schleswig-Holstein wird eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz vor Einstellungen eingeführt, während Brandenburg ähnliche Maßnahmen bereits seit dem letzten Jahr praktiziert. Niedersachsen erwägt zudem, einen Fragebogen über Mitgliedschaften in extremistischen Organisationen einzuführen. Interessanterweise wird betont, dass die Mitgliedschaft in der AfD nicht automatisch zu einer Ablehnung führt; vielmehr wird jeder Einzelfall detailliert geprüft.

Abschließend lässt sich festhalten, dass die Diskussion um die Verfassungstreue von AfD-Mitgliedern im Staatsdienst nicht nur in Rheinland-Pfalz, sondern auch bundesweit an Bedeutung gewinnt. Die Herausforderungen, die mit der Mitgliedschaft in einer als extremistisch eingestuften Partei verbunden sind, werfen grundlegende Fragen über die Integrität des öffentlichen Dienstes auf.

Welt und Zeit berichten über die Entwicklungen in diesem sensiblen Bereich der politischen Diskussion.

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Ort Rheinland-Pfalz, Deutschland
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