Vorsicht! Baustelle auf der Autobahn: Einbahnstraße ab sofort aktiv!
Am 4. Juni 2025 wird der rechte Fahrstreifen aus Arbeitssicherheitsgründen gesperrt. Einstreifiger Verkehr wird erwartet.

Vorsicht! Baustelle auf der Autobahn: Einbahnstraße ab sofort aktiv!
Am heutigen 4. Juni 2025 meldet die Stadt Neunkirchen, dass der rechte Fahrstreifen einer Hauptverkehrsstraße aufgrund von Arbeiten zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit vorübergehend gesperrt wurde. Der Verkehr wird jedoch einstreifig am Baufeld vorbeigeführt, was zu Verkehrs-störungen führen kann, insbesondere auch nach dem morgendlichen Berufsverkehr. Die Autobahn GmbH bittet die Verkehrsteilnehmer um eine umsichtige Fahrweise im Baustellenbereich und erhofft sich Verständnis für die unvermeidbaren Verkehrsbeeinträchtigungen.
Die Sperrung und der einstreifige Verkehr sind Teil von Maßnahmen, die unter Beachtung der aktuellen Sicherheitsvorschriften durchgeführt werden. Laut Informationen der Webseite Weka, die sich mit dem Thema Baustellensicherheit befasst, trat die „Allgemeine Sicherheitsregelung“ ASR A5.2 Ende 2018 in Kraft und regelt die Schutzbestimmungen für Baustellen in der Nähe von Verkehrswegen. Diese Regelung stellt sicher, dass Arbeitsplätze und Verkehrswege nur dann eingerichtet werden dürfen, wenn die Sicherheit des fließenden Verkehrs nicht gefährdet ist.
Sicherheitsbestimmungen für Baustellen
Vor Baubeginn ist es notwendig, eine verkehrsrechtliche Anordnung gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) einzuholen, die spezifische Anweisungen zur Verkehrssicherung enthält. Die ASR A5.2 legt den Fokus auf die Ermittlung des Platzbedarfs auf Baustellen, um die Sicherheit sowohl für die Beschäftigten als auch für die vorbeifahrenden Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Wichtige Aspekte dieser Platzbedarfsermittlung umfassen unter anderem:
- Freie Bewegungsflächen für die Beschäftigten
- Hinauslehnen aus Führerständen von Fahrzeugen
- Steuern oder Bedienen von Maschinen
- Arbeits- und Schwenkbereiche von Geräten
- Lagerflächen für Materialien
- Berücksichtigung von Zufahrten für Rettungsdienste
- Vorfälle zu Fahrzeug-Rückhaltesystemen
Technische Schutzmaßnahmen müssen je nach Dauer der Baustelle und Verkehrsgeschwindigkeit entsprechend angepasst werden. Für Baustellen mit einer Dauer von mindestens einem Tag und Geschwindigkeiten über 50 km/h sind transportable Schutzeinrichtungen, wie etwa Fahrzeug-Rückhaltesysteme, erforderlich. Bei Geschwindigkeiten unter 50 km/h sind solche Maßnahmen nur bei erhöhtem Risiko notwendig.
Die aktuellen Arbeiten in Neunkirchen sind Teil dieser festgelegten Sicherheitsstandards und sollen die Sicherheit im Straßenverkehr langfristig erhöhen. Trotz der Unannehmlichkeiten betont die Stadt, dass diese Maßnahmen unbedingt notwendig sind, um sowohl die Bauarbeiten sicher durchzuführen als auch den Schutz aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Baustellen in Neunkirchen mit einer sorgfältigen Planung und Sicherheitsvorkehrungen durchgeführt werden, die sich an den Vorgaben der ASR A5.2 orientieren. Es bleibt zu hoffen, dass die Einschränkungen für den Verkehr so kurz wie möglich gehalten werden können, um die täglichen Pendler nicht unnötig zu belasten.
Für weiterführende Informationen über die Sicherheitspläne und die nötigen Verkehrsanordnungen hinsichtlich der Baustellen in Neunkirchen, können Interessierte die offizielle Webseite der Stadt Neunkirchen konsultieren.