Neue Fluggastrechte: Entschädigung erst nach vier Stunden Verspätung!
EU-Verkehrsminister beschließen Änderung der Fluggastrechte in Luxemburg: Entschädigung erst nach vier Stunden Verspätung.

Neue Fluggastrechte: Entschädigung erst nach vier Stunden Verspätung!
Heute, am 6. Juni 2025, haben die EU-Verkehrsminister auf einem Treffen in Luxemburg eine umstrittene Änderung der Fluggastrechte beschlossen. Künftig sollen Passagiere erst ab vier Stunden Verspätung Anspruch auf Entschädigung haben, statt wie bisher ab drei Stunden. Diese Entscheidung hat bereits zu lebhaften Diskussionen geführt, da die Bundesregierung, insbesondere Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder, gegen den Beschluss gestimmt hat und den Fokus auf den Verbraucherschutz legt. Laut Wort verdeutlicht Schnieder, dass eine Beibehaltung der bisherigen Regelungen für Kurzstreckenflüge wünschenswert wäre.
Die neue Regelung sieht vor, dass die Vier-Stunden-Grenze für Flüge bis 3.500 Kilometer gilt; für Langstreckenflüge ist eine maximale Wartenzeit von sechs Stunden vorgesehen, bevor eine Entschädigung von 500 Euro ausgezahlt wird. Die Entschädigung für Flüge bis 1.500 Kilometer bleibt bei 250 Euro, während für Flüge bis 3.500 Kilometer künftig 300 Euro fällig sind. Dies stellt eine deutliche Reduzierung der Ansprüche dar: Aktuell können Passagiere bei drei Stunden Verspätung 400 Euro für kürzere Flüge und bis zu 600 Euro für Langstreckenflüge verlangen, wie Süddeutsche berichtet.
Umstrittener Kompromiss
Der Kompromiss, der jetzt diskutiert wird, ist besonders brisant, da er ursprünglich von der polnischen Ratspräsidentschaft angestoßen wurde, die eine Erhöhung der Wartezeiten noch drastischer plante. So war zunächst eine Entschädigung erst ab fünf Stunden für Kurzstrecken und bis zu neun Stunden für Langstreckenflugreisen angedacht. Die Mehrheit der EU-Staaten stimmte jedoch dem verringerten Zeitraum zu, während Deutschland sich gegen diese Änderung stellte.
Verbraucherschützer äußern sich besorgt über die Neuregelung und warnen, dass bis zu 60 Prozent der bestehenden Entschädigungsfälle wegfallen könnten, was die Fluggastrechte erheblich schwächen würde. Zudem beklagen Experten die Komplexität der neuen Regelungen und fordern einfachere Lösungen für die betroffenen Passagiere.
Weitere Auswirkungen und Reaktionen
Blickt man auf die Unterstützung innerhalb der EU, so hat insbesondere Luxemburg der Einigung zugestimmt, da diese als ausgewogen zwischen Verbraucherrechten und den Anforderungen der Fluggesellschaften betrachtet wird. Gleichzeitig sieht die EU-Ratspräsidentschaft die neuen Regelungen als eine Verbesserung der Vorschriften sowie als Möglichkeit, die Rechte der Fluggäste zu erweitern.
In der kommenden Zeit wird mit Widerstand im Europaparlament gerechnet. Abgeordnete haben betont, dass sie keine Verschlechterung des bisherigen Status quo akzeptieren werden. Für die Fluggesellschaften hat die Änderung ebenfalls bedeutende Konsequenzen: Sie sind nun verpflichtet, Fluggästen frühestmöglich alternative Beförderungen anzubieten. Bei Nichterfüllung haben Passagiere das Recht, eigene Arrangements zu treffen und können bis zu 400 Prozent des Flugpreises zurückfordern.
Mit dieser Reform der Fluggastrechte wird ein weitreichender Einfluss auf Millionen von Passagieren in der EU erwartet. Die nächsten Schritte im Gesetzgebungsprozess hängen von den Verhandlungen im Europaparlament ab, die bereits eine gemeinsame Haltung entwickelt haben, die tendenziell eher der deutschen Position entspricht.