Gerichtsurteil: Asylsuchende dürfen nicht an deutschen Grenzen abgewiesen werden!

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Das Verwaltungsgericht Berlin erklärt die Zurückweisung von Asylsuchenden bei Grenzkontrollen für rechtswidrig. Was bedeutet das für Luxemburg?

Das Verwaltungsgericht Berlin erklärt die Zurückweisung von Asylsuchenden bei Grenzkontrollen für rechtswidrig. Was bedeutet das für Luxemburg?
Das Verwaltungsgericht Berlin erklärt die Zurückweisung von Asylsuchenden bei Grenzkontrollen für rechtswidrig. Was bedeutet das für Luxemburg?

Gerichtsurteil: Asylsuchende dürfen nicht an deutschen Grenzen abgewiesen werden!

Am 3. Juni 2025 hat das Verwaltungsgericht Berlin in einer richtungsweisenden Eilentscheidung entschieden, dass die Zurückweisung von Asylsuchenden an deutschen Grenzen rechtswidrig ist. Das Gericht stellte fest, dass diese Maßnahme nicht ohne vorherige Klärung des zuständigen EU-Staats für die Bearbeitung der Asylanträge erfolgen darf. Aktuell gibt es Berichte, dass seit etwa einem Monat Asylbewerber bei Grenzkontrollen abgewiesen und in das jeweilige Herkunftsland zurückgeschickt werden, beispielsweise nach Luxemburg oder Belgien, was durch das jüngste Urteil nun infragegestellt wurde. Diese Entscheidung könnte weitreichende Auswirkungen auf die künftige Praxis der Grenzkontrollen in Deutschland haben, da sie in direktem Widerspruch zu einer Neuregelung steht, die von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt eingeführt wurde.

Im konkreten Fall, der dem Urteil zugrunde lag, hatten drei Somalier am 9. Mai 2025 am Bahnhof Frankfurt (Oder) Asyl beantragt, nachdem sie mit dem Zug aus Polen eingereist waren. Trotz ihres Antrags wies die Bundespolizei sie aufgrund der Annahme zurück, dass sie aus einem sicheren Drittstaat eingereist seien. Dobrindt hatte nach seinem Amtsantritt eine Intensivierung der Grenzkontrollen angeordnet und den Behörden erlaubt, Asylsuchende zurückzuweisen, jedoch nur unter bestimmten Ausnahmen wie für Schwangere und Kinder. Der Fall der Somalier führte nun zur gerichtlichen Klärung, dass eine vollständige Durchführung des Dublin-Verfahrens unabdingbar ist, bevor Rückweisungen stattfinden dürfen. Das Gericht stellte zudem klar, dass die Bundesrepublik Deutschland keine Notlage geltend machen kann, um die Aussetzung dieser Regelungen zu rechtfertigen.

Folgen der Entscheidung

Das Urteil könnte bedeuten, dass die bisher praktizierten Rückweisungen an den deutschen Grenzen ein Ende haben. Dobrindt hatte ab dem 7. Mai die Rückweisungen ausdrücklich erlaubt, was im Widerspruch zu vorherigen Regierungsentscheidungen stand, die sich an europäisches Recht hielten. Im Besonderen ist dies die erste gerichtliche Anfechtung der neuen Regelung, die die Rechte von Asylsuchenden an den deutschen Grenzen stark einschränkte.

Die rechtlichen Auseinandersetzungen um Asylverfahren und Grenzkontrollen sind derzeit von sehr großer Bedeutung und despektierlich für viele beteiligte Asylbewerber, die auf ihren Schutzstatus warten. Es bleibt abzuwarten, welche weiteren Schritte die Bundesregierung nun unternimmt und ob das Urteil auch Auswirkung auf die Praxis an den anderen Grenzen Europas haben wird.

So könnte sich die aktuelle Situation an den Grenzkontrollen in naher Zukunft deutlich ändern, abhängig davon, wie die Bundesregierung auf dieses Urteil reagiert und ob sie bereit ist, die ursprünglichen Regularien zu akzeptieren.

Für mehr Informationen lesen Sie bitte die ausführlichen Berichte durch das Volksfreund und die Tagesschau.